Skip to main content

AGB´s Businesskunden

§ 1 GELTUNG DER BEDINGUNGEN

(1.1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des ComputerButlers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedienungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedienungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(1.2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Computer Butler und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

(2.1) Die Angebote des ComputerButlers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des ComputerButlers.

(2.2) Eine Annullierung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch unser Unternehmen.

(2.3) Eine Bestellung ist für den Besteller verbindlich und verpflichtet zur Erfüllung des Kaufvertrages. Verweigert der Besteller die Annahme der Ware und verzichtet der Computer Butler auf die Abnahme, steht dem Computer Butler ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 % des Verkaufspreises zu. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Computer Butler kann einen höheren Schaden gleichfalls im Einzelfall nachweisen.

(2.4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(2.5) Die Verkaufsangestellten des ComputerButlers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 PREISE

(3.1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Computer Butler an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des ComputerButlers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(3.2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Ort) einschließlich normaler Verpackung.

(3.3) Ändert sich der Preis nach Abgabe der Bestellung, jedoch vor Annahme durch Computer Butler wird der Besteller unverzüglich informiert.

§ 4 LIEFER- UND LEISTUNGSFRIST

(4.1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(4.2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Computer Butler die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des ComputerButlers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Computer Butler auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Computer Butler, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4.3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist Setzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Computer Butler von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Computer Butler nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4.4) Sofern der ComputerButler die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des ComputerButlers.

(4.5) Der Computer Butler ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(4.6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des ComputerButlers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(4.7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Computer Butler berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des ComputerButlers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des ComputerButlers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNG

(6.1) Der Computer Butler gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.

(6.2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des ComputerButlers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substandiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt!

(6.3) Der Käufer muss der Kundendienstleitung des ComputerButlers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Computer Butler unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(6.4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Computer Butler nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:

a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Computer Butler geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des ComputerButlers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Computer Butler diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reise- kosten zu den Standardsätzen des ComputerButlers zu bezahlen sind.

(6.5) Eine dreimaliges Nach-Besserungsrecht wird vereinbart. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(6.6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(6.7) Gewährleistungsansprüche gegen den Computer Butler stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(6.8) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§ 7 ERSATZTEILE

Der Computer Butler wird für die Dauer von drei Jahren ab Auslieferung einer Maschine Ersatzteile für dieselbe zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen liefern.

§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT

(8.1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Computer Butler aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Computer Butler die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(8.2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Barzahlung Eigentum des ComputerButlers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Computer Butler als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-Eigentum) des ComputerButlers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wert anteilmäßig (Rechnungswert) auf den Computer Butler übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des ComputerButlers unentgeltlich. Ware, an der dem Computer Butler (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(8.3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Computer Butler ab. Der Computer Butler ermächtigt ihn widerruflich, die an den Computer Butler abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(8.4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des ComputerButlers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Computer Butler seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Computer Butler die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(8.5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Computer Butler berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Computer Butler liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 9 ZAHLUNG

(9.1) Unsere Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware gegen Nachnahme bar oder Scheck ohne Abzüge zahlbar.
Der Computer Butler ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Computer Butler berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(9.2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Computer Butler über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(9.3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Computer Butler berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Computer Butler ist zulässig.

(9.4) Wenn dem Computer Butler Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Computer Butler andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, so ist der Computer Butler berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Computer Butler ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(9.5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt! Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung vom Computer Butler.

§ 10 KONSTRUKTIONSÄNDERUNGEN

Der Computer Butler behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 11 PATENTE

(11.1) Der Computer Butler wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des ComputerButlers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Computer Butler die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des ComputerButlers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

(11.2) Der Computer Butler hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs.(11.1) übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 12 GEHEIMHALTUNG

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart wurde, gelten die dem Computer Butler im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 13 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschlusses und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Computer Butler als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden gehaftet.
Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des ComputerButlers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzenten Haftung.

§ 14 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

(14.1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Computer Butler und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(14.2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(14.3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner